AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen Ladefix
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen.
§ 3 Kaufpreis und Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk und sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind sofort fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung und aus den Rechnungen nichts anderes ergibt. Skonti können dabei nicht in Abzug gebracht werden. Unserem Betrieb angehörige Fahrer und Monteure sind zu Inkasso berechtigt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegen-Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferfrist, Montage
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung der Einzelheiten des Montageauftrages und vor Zahlung einer, je nach Einzelfall vereinbarten Anzahlung des Bestellers.
Die vereinbarten Lieferfristen und Termine gelten als ungefähr.
Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Krieg, Feuer, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote oder Verfügungen öffentlicher Hand, auch gegenüber Vorlieferanten und Zulieferer, verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Sie berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessenen Lieferfrist auch nicht beschafft werden kann.
Ansprüche auf Ersatz des Vermögensschadens sind ausgeschlossen. Ist der Verzug von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden, sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller ist Kaufmann. In diesem Fall ist der Anspruch der Höhe nach begrenzt auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, jedoch maximal auf den Auftragswert der betroffenen Ware ohne Nebenleistungen, wie Fracht und Montage.
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, haben wir das Recht, zwei Monate nach der ersten Abrufmöglichkeit die Abnahme der gesamten abzurufenden Ware innerhalb einer 14-tägigien Frist, die mit dem Datum des Aufforderungsschreibens beginnt, zu verlangen.
Bei Montagebeginn müssen alle vorbereitenden Arbeiten seitens des Bestellers fertiggestellt sein. Zusätzliche Kosten wegen Verzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, (zusätzliche Übernachtung, Anfahrt, Mehrverpflegung etc.) hat der Besteller zu tragen.
Bei Montagen „vor Ort" hat der Besteller für einen trocken Montageplatz unter Dach mit Stromanschluss (230 V) zu sorgen.
§ 5 Versand, Transport, Gefahrenübergang
Mit Übergabe an einen Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und Lieferung mit eigenem Fuhrpark. Es steht uns frei, die Versandart zu wählen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verpackungs- und Lademittel verwenden wir auf Gefahr des Bestellers gegen Erstattung der Kosten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf seine Kosten abgeschlossen. Bei Teillieferung geht die Gefahr mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn noch andere Leistungen, z.B. Anfuhr oder Montage, übernommen werden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache und beschränkt sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit, oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Reparatur oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, fremde Ersatzteile oder nachträgliche Veränderungen durch den Besteller oder Dritte, Gewalteinwirkungen von außen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Gewährleistungsfristen und Garantiebedingungen des Lieferers der Fremderzeugnisse und auf Abtretung der Haftansprüche, die ihm gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Daraus resultierende Kosten (Transportkosten, Anwalts- Gerichts- Pfändungs- und sonstige Betreibungskosten) hat der Besteller zu leisten.
Für Wertminderung durch Inbetriebnahme und zwischenzeitliche Nutzung der Kaufsache haftet und leistet ebenfalls der Besteller.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung, sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand, hat er den Lieferer unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu überlassen.
§ 8 Erfüllungsort
In unserem Rechtsverhältnis zu Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Eschwege.
Die Vertragsbeziehung, in die diese AGB einbezogen ist, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Sonstiges und Teilnichtigkeitsklausel
Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen. Von unseren Bestell- und Vertragsformularen abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. §139 BGB ist abbedungen. Die Vertragsparteien werden sich aber in einem solchen Fall darum bemühen, eine dem Vertragszweck möglichst nah kommende neue Vereinbarung zu treffen, die die ursprüngliche, unwirksame, Bedingung ersetzt.
Hessisch Lichtenau im Januar 2020