AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen Ladefix
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen.
§ 3 Kaufpreis und Zahlung
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise ab Werk und sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
Zahlungen
sind sofort fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung und aus den
Rechnungen nichts anderes ergibt. Skonti können dabei nicht in Abzug
gebracht werden. Unserem Betrieb angehörige Fahrer und Monteure sind zu
Inkasso berechtigt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren
Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem
Besteller nur zu, wenn seine Gegen-Ansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferfrist, Montage
Lieferfristen
beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
völliger Klarstellung der Einzelheiten des Montageauftrages und vor
Zahlung einer, je nach Einzelfall vereinbarten Anzahlung des Bestellers.
Die vereinbarten Lieferfristen und Termine gelten als ungefähr.
Ereignisse
höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmangel,
Streiks, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Krieg, Feuer, Blockade, Aus-
und Einfuhrverbote oder Verfügungen öffentlicher Hand, auch gegenüber
Vorlieferanten und Zulieferer, verlängern die Lieferfristen in
angemessenem Umfang. Sie berechtigen uns außerdem, vom Vertrag insoweit
zurückzutreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb
einer angemessenen Lieferfrist auch nicht beschafft werden kann.
Ansprüche
auf Ersatz des Vermögensschadens sind ausgeschlossen. Ist der Verzug
von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden,
sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es sei
denn, der Besteller ist Kaufmann. In diesem Fall ist der Anspruch der
Höhe nach begrenzt auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
voraussehbaren Schadens, jedoch maximal auf den Auftragswert der
betroffenen Ware ohne Nebenleistungen, wie Fracht und Montage.
Ist
Lieferung auf Abruf vereinbart, haben wir das Recht, zwei Monate nach
der ersten Abrufmöglichkeit die Abnahme der gesamten abzurufenden Ware
innerhalb einer 14-tägigien Frist, die mit dem Datum des
Aufforderungsschreibens beginnt, zu verlangen.
Bei
Montagebeginn müssen alle vorbereitenden Arbeiten seitens des
Bestellers fertiggestellt sein. Zusätzliche Kosten wegen Verzögerungen,
die wir nicht zu verantworten haben, (zusätzliche Übernachtung, Anfahrt,
Mehrverpflegung etc.) hat der Besteller zu tragen.
Bei Montagen „vor Ort" hat der Besteller für einen trocken Montageplatz unter Dach mit Stromanschluss (230 V) zu sorgen.
§ 5 Versand, Transport, Gefahrenübergang
Mit Übergabe an einen Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und Lieferung mit eigenem Fuhrpark. Es steht uns frei, die Versandart zu wählen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verpackungs- und Lademittel verwenden wir auf Gefahr des Bestellers gegen Erstattung der Kosten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf seine Kosten abgeschlossen. Bei Teillieferung geht die Gefahr mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn noch andere Leistungen, z.B. Anfuhr oder Montage, übernommen werden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§ 6 Gewährleistung
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache und
beschränkt sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt
die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht bereit, oder nicht in der Lage, oder verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen die wir zu
vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Es
wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen
entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte
Montage, Reparatur oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder
Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, fremde Ersatzteile oder
nachträgliche Veränderungen durch den Besteller oder Dritte,
Gewalteinwirkungen von außen, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden des Lieferers
zurückzuführen sind.
Für wesentliche
Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die
Gewährleistungsfristen und Garantiebedingungen des Lieferers der
Fremderzeugnisse und auf Abtretung der Haftansprüche, die ihm gegen den
Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen.
Darüber
hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen
sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein
Rücktritt vom Vertrag.
Daraus
resultierende Kosten (Transportkosten, Anwalts- Gerichts- Pfändungs- und
sonstige Betreibungskosten) hat der Besteller zu leisten.
Für Wertminderung durch Inbetriebnahme und zwischenzeitliche Nutzung der Kaufsache haftet und leistet ebenfalls der Besteller.
Der
Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei Pfändung, sowie Beschlagnahme oder sonstige
Verfügungen durch dritte Hand, hat er den Lieferer unverzüglich
schriftlich davon zu benachrichtigen.
Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu überlassen.
§ 8 Erfüllungsort
In unserem Rechtsverhältnis zu Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Eschwege.
Die Vertragsbeziehung, in die diese AGB einbezogen ist, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Sonstiges und Teilnichtigkeitsklausel
Mündliche
Abreden gelten als nicht getroffen. Von unseren Bestell- und
Vertragsformularen abweichende Vereinbarungen, Änderungen und
Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Durch
die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. §139 BGB ist
abbedungen. Die Vertragsparteien werden sich aber in einem solchen Fall
darum bemühen, eine dem Vertragszweck möglichst nah kommende neue
Vereinbarung zu treffen, die die ursprüngliche, unwirksame, Bedingung
ersetzt.
Hessisch Lichtenau im Januar 2020